Projekt Beschreibung

BAV

Betriebliche Altersvorsorge (BAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlaß seines Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung, Versorgung von berechtigten Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit zusagt.

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge hilft der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern über finanzielle Unterstützung fürs Alter vorzusorgen. Früher war dies eine freiwillige Zusatzleistung der Arbeitgeber, mittlerweile haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, und zwar in Form einer Entgeltumwandlung (dabei übernehmen Arbeitnehmer die Finanzierung selbst, Teile des Lohns werden für eine spätere Betriebsrente gespart). Die Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung kann der Arbeitgeber ganz oder teilweise übernehmen. Zudem kann die betriebliche Altersversorgung vom Staat finanziell unterstützt werden, wie etwa durch die Riesterrente. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Altersvorsorge: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfond, Direktzusage/Pensionszusage, Unterstützungskasse. Wobei die Direktversicherung die gängigste ist. Bei Interesse melden Sie sich gerne bei mir

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